Weshalb ist es problematisch, wenn Entscheidungen nicht frühzeitig getroffen werden?
Katharina Bronner: Die Alzheimer-Erkrankung ist eine chronisch fortschreitende Erkrankung ohne Möglichkeit auf Stillstand oder Heilung. Im Verlauf verschlechtert sich das Denk- und Urteilsvermögen und der Erkrankte verliert seine Entscheidungsfähigkeit. Alle Entscheidungen, die getroffen werden müssen und die der Betroffene nicht im Voraus geplant und bestimmt hat, werden dann von jemand anderem getroffen – mitunter sogar von Menschen, die den Betroffenen kaum kennen. Das birgt einerseits die Gefahr, dass die Wünsche und Vorstellungen des Erkrankten falsch umgesetzt werden, und andererseits, dass die Angehörigen und die Behandelnden nicht auf schwierige Situationen vorbereitet sind und dadurch überfordert werden können.
Wer entscheidet bisher, wann ein Patient als nicht mehr entscheidungsfähig gilt? Und wie sind diese Dinge rechtlich geregelt?
Katharina Bronner: Die Entscheidungsunfähigkeit ist in Deutschland zivilrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wichtig ist zu wissen, dass Angehörige nicht automatisch für den Erkrankten entscheiden dürfen. Wurde keine Person zuvor bevollmächtigt, setzt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch eine für den Betroffenen vollkommen unbekannte Person. Mit einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, sich seinen Stellvertreter auszusuchen, der bei Entscheidungsunfähigkeit sofort handeln kann. Alternativ kann man in einer Betreuungsverfügung einen rechtlichen Betreuer vorschlagen, der dann aber erst durch das Gericht bestellt werden muss. Liegt eine ausführliche, rechtlich gültige Patientenverfügung vor, die ärztliche Maßnahmen bei Einwilligungsunfähigkeit regelt, ist diese unmittelbar zu beachten, auch wenn es (noch) keinen Stellvertreter gibt.