Wie das weitere Vorgehen nach der Eingrenzung der geeigneten Teilgebiete aussieht, beschreiben die „12 Schritte zu einem Atommüll-Endlager.“ Dabei werden in der nahen Zukunft verschiedene Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt, um möglichst alle Akteur*innen in die Standortsuche mit einzubeziehen. Festgelegt sind diese Verfahren im Standortauswahlgesetz.
Ein Aspekt, der die Beteiligung der Öffentlichkeit besonders stark begleitet, ist die Schaffung von Gerechtigkeit. „Die Gemeinde und Region, die als Endlagerstandort ausgewählt wird, wird auf jeden Fall eine Last tragen, die alle anderen nicht tragen müssen. Das ist ungerecht, sollte aber auch Anerkennung finden”, so Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Senior Researcher der Forschungsgruppe „Endlagerung als soziotechnisches Projekt” am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse am Karlsruher Institut für Technologie im Interview.
Neben der Frage nach Gerechtigkeit spielt die Frage der Akzeptanz und die Kommunikation bei der Endlagersuche eine entscheidende Rolle.