Gibt es abgesehen von den Steinformationen und der Gebietsbeschaffenheit noch andere Gründe, weshalb bestimmte Standorte nicht in Frage kommen?
Ja, ein potenzielles Gebiet braucht zunächst einmal eine gewisse Fläche, um für eine Endlagerung in Frage zu kommen. In Deutschland wäre ein Endlagerbergwerk je nach Wirtsgestein bis zu zwölf Quadratkilometer groß. Man würde ein Endlager auch nicht an den Randbereichen einer Gebirgsformation bauen, weil dort üblicherweise öfter geologische Störungen als in den zentralen Bereichen vorkommen und die Gesteine nicht ganz so homogen sind.
Welche geologischen Störungen können es in Deutschland sein?
Vulkanismus und Erdbeben kommen in Deutschland glücklicherweise eher selten vor. Wenn man allerdings heute ein Endlager in beispielsweise 900 Meter Tiefe anlegt, dann heißt das nicht, dass das in der fernen Zukunft auch immer bei 900 Metern unter der Erdoberfläche bleibt. Die Erde bewegt sich stetig, es gibt also Hebungen und Senkungen. Hebungen würden dazu führen, dass ein Endlager weiter Richtung Erdoberfläche rückt. Durch Erosionsprozesse in diesen Gebieten wird mit der Zeit die geologische Oberfläche abgetragen. Das kann dazu führen, dass der Abstand des Endlagers zur Erdoberfläche geringer wird. Daher gibt es Ausschlusskriterien in Deutschland, die besagen, dass ein Gebiet, bei dem die Hebungsrate größer als 1 Millimeter pro Jahr ist, für den Bau eines Endlagers ausscheidet. Nun klingt 1 Millimeter zunächst nicht viel – wenn wir allerdings an 1 Million Jahre denken, dann bedeutet das eine Hebung in diesem Zeitraum von einem Kilometer. Dann wäre es also denkbar, dass das Endlager, dass wir heute in einer Tiefe von 900 Metern anlegen, in 1 Million Jahre an der Erdoberfläche ist – das will man verhindern.
Aus welchem Grund wird der Salzstock Gorleben nach dem Zwischenbericht der BGE nicht weiter als potenzielles Endlager in Betracht gezogen?
Das Standortauswahlgesetz legt die Mindestanforderungen sowie die Ausschlusskriterien für den Bau eines Endlagers in Deutschland fest. Dies war die Grundlage für die Identifizierung der BGE von Gebieten, die für ein Endlager nicht in Frage kommen. Nachdem man diese Kriterien flächendeckend auf Deutschland angewandt hat, blieben entsprechende Gebiete übrig. Diese Flächen wiederum wurden mit den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien bewertet, um daraus dann die Teilgebiete zu finden, die momentan für eine Endlagerung in Frage kommen.