Behälter mit radioaktivem Abfall
Foto: Dirk Rabe/Pixabay

12 Schritte zu einem Atommüll-Endlager

Von der Suche bis zur Inbetriebnahme

In Deutschland sollen bis zum Jahr 2022 alle Kernkraftwerke abgeschaltet werden. Doch was passiert dann eigentlich mit den radioaktiven Abfällen? Wie wird die Suche nach einem geeigneten Atommüll-Endlager aussehen?

  • 1. Die Suche nach einem dauerhaften Atommüllendlager beginnt im Juli 2013. Damals beschließt der Bundestag ein sogenanntes Standortauswahlgesetz – dieses regelt, wie zukünftig die Suche nach einem Endlager ablaufen soll.
  • 2. Dafür sammelt die eigens dazu geschaffene Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) geologische Daten der Bundesländer und wertet aus, welche Regionen in Deutschland günstige geologische Voraussetzungen für eine Endlagerung von Atommüll haben.
  • 3. Am 28. September 2020 wird nun erstmals vorgestellt, welche Regionen weiter erforscht werden sollen und welche Regionen aus der weiteren Suche ausscheiden. Der Auftakt für die weitere Erkundung und den Einbezug der Bevölkerung.
  • 4. Während der gesamten Endlagersuche sind verschiedene Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich festgeschrieben, die sicherstellen, dass möglichst alle Akteur*innen in die Standortsuche einbezogen werden. Am 17. und 18. Oktober findet sich die  Fachkonferenz Teilgebiete zum ersten Mal zusammen. Die Fachkonferenz Teilgebiete ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsformat, in welchem sich Wissenschaftler*innen, Bürger*innen und Vertreter*innen von Kommunen und Organisationen einbringen.
  • 5. Die Fachkonferenz Teilgebiete tritt im Februar, April und Juni 2021 erneut zusammen und erarbeitet in einem Bericht gemeinsame Positionen. Auf Basis des Abschlussberichts und der geologischen Daten spricht die BGE ihre Empfehlung für weiter zu erkundende Regionen aus.
  • 6. In den vorgeschlagenen Regionen werden Regionalkonferenzen zur Beteiligung der dort ansässigen Bürger*innen eingerichtet, die bei der weiteren Endlagersuche Mitsprache haben sollen und Stellungnahmen veröffentlichen können.
  • 7. Der Bundestag entscheidet per Gesetz, welche Standorte über Tage erkundet werden sollen.
  • 8. Nach Abschluss der übertägigen Erkundungen legt die BGE einen Vorschlag für untertägig zu erkundende Standorte vor. Der Bundestag entscheidet per Gesetz, an welchen Standorten unter Tage Erkundungen stattfinden sollen.
  • 9. Die BGE führt an mindestens zwei Standorten untertägige Erkundungen durch und schlägt anschließend einen Endlagerstandort vor.
  • 10. Per Gesetz entscheidet der Bundestag über den finalen Standort, welcher mindestens für eine Million Jahre sicher sein soll. Die Entscheidung darüber soll bis 2031 getroffen sein.
  • 11. Erst anschließend beginnen die konkreten Arbeiten an dem Endlager – für die erforderlichen Baugenehmigungen und Ausbauarbeiten werden weitere 20 Jahre veranschlagt.
  • 12. 2051 soll das Atomendlager schließlich in Betrieb genommen werden. Bis dahin ist es also noch ein langer Weg.

 

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