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Wohin mit dem Atommüll?

Die Suche nach einem Endlager hat begonnen

Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Dann enden sechs Jahrzehnte Nutzung von Atomenergie in Deutschland. Was bleibt ist der radioaktiven Abfall, der während der Atomnutzung entstanden ist. Etwa 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle haben sich bislang angesammelt und werden auch noch über Generationen bestehen. Schließlich kann es mehrere hunderttausend Jahre oder sogar bis zu einer Million Jahre dauern, bis die Abfallprodukte nicht mehr strahlen. Wo man diesen Abfall lagert, will also gut überlegt sein.

Während der aktive Atomausstieg kurz bevorsteht, steht die Suche nach einem permanenten Lagerort für die radioaktiven Abfälle noch eher am Anfang. Bisher lagert der radioaktive Abfall in Zwischenlagern – das bekannteste davon ist in Gorleben. In den nächsten Jahren laufen allerdings verschiedenste Sicherheitsgenehmigungen für diese aus. Deshalb und aufgrund anhaltender Kritik an der Wahl der Zwischenstandorte hat sich der Bundestag 2017 im sogenannten „Standortauswahlgesetz” auf ein Verfahren für die Suche nach den Standorten für die Endlager geeinigt.

Dieser Prozess erlebt jetzt einen ersten Höhepunkt: Am 28. September wird die eigens für die Endlagersuche gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in einem ersten Zwischengutachten vorstellen, welche möglichen Standorte für ein Atomendlager weiter in Betracht gezogen werden sollen. Experten, Kommunen und Interessenverbände erwarten die Ergebnisse mit Spannung, denn sie sind der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur Ermittlung eines Standortes, der 2031 endgültig feststehen soll.

Für die Suche wurde bewusst das Prinzip der „weißen Landkarte” gewählt: Ergebnisoffen soll deutschlandweit nach passenden Standorten gesucht werden, ohne vorab politische Festlegungen vorzunehmen. Erst durch die einzelnen Phasen sollen sich geeignete Standorte herauskristallisieren. Gleichzeitig legt das Gesetz den Prozess fest, welcher wissenschaftsbasiert, transparent und unter Beteiligung aller Betroffen ablaufen soll.

Ein Nationales Begleitgremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Miranda Schreurs (TU München) und Prof. Dr. Armin Grunwald (Büro für Technikfolgenabschätzung) soll beispielsweise dafür Sorgen, dass es einen Dialog zwischen Expert*innen, Stakeholdern und der Öffentlichkeit gibt. Gleichzeitig arbeiten Wissenschaftler*innen daran, mögliche Standorte näher zu untersuchen, bzw. aufgrund fehlender Voraussetzungen aus dem weiteren Prozess auszuschließen. Fach- und Regionalkonferenzen begleiten dabei den Prozess, während der Bundestag nach jeder entscheidenden Phase über das weitere Vorgehen per Abstimmung entscheidet.

Die Anforderungen an ein Endlager sind dabei hoch. Neben entsprechenden Wirtsgesteinen – hier gelten insbesondere Ton, Salz und Kristallin, wie Granit aufgrund ihrer Beschaffenheit als besonders geeignet – muss ein mögliches Endlager geologisch sicher sein. Gebiete in Bergbau-Regionen oder mit vulkanischen oder seismischer Aktivität scheiden daher von vornherein aus.

Doch auch über diese „harten” Kriterien hinaus gibt es schon jetzt Diskussionen und Kritik. So schloß Bayern bereits im Koalitionsvertrag 2017 ein mögliches Endlager in Bayern aus und erneuerte jüngst die Position, das der Freistaat letztlich für ein Endlager nicht in Frage kommt. Das führte zu Kritik aus anderen Ländern. „Unverantwortlich, dass Bayern schon jetzt aus dem Konsens aller Bundesländer ausschert, ergebnisoffen nach einem Atomendlager zu suchen“ sagte als Reaktion der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD).

Auch um den Standort Gorleben, gibt es bereits jetzt wieder Diskussionen. So hält Olaf Bandt, Vorsitzender der Umweltorganisation BUND den Standort als „geologisch ungeeignet und politisch verbrannt.” Und führt aus: „Der Salzstock in Gorleben muss endlich aus dem Verfahren genommen und damit einer der Geburtsfehler des neuen Suchverfahrens korrigiert werden. Das wäre auch ein wichtiges Signal und ein erster Schritt zu mehr Glaubwürdigkeit im jetzigen Suchverfahren und schafft Vertrauen in der Bevölkerung.“

Debatten, die zeigen, wie schwierig und komplex die Suche wissenschaftlich, politisch und gesellschaftlich ist und die nach der Entscheidung am Montag sicherlich nochmal hochkochen werden.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 28.09.2020 in einem Zwischenbericht bekanntgegeben, welche Teilgebiete günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Zwischenberichts Teilgebiete der BGE.

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