Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Dann enden sechs Jahrzehnte Nutzung von Atomenergie in Deutschland. Was bleibt ist der radioaktiven Abfall, der während der Atomnutzung entstanden ist. Etwa 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle haben sich bislang angesammelt und werden auch noch über Generationen bestehen. Schließlich kann es mehrere hunderttausend Jahre oder sogar bis zu einer Million Jahre dauern, bis die Abfallprodukte nicht mehr strahlen. Wo man diesen Abfall lagert, will also gut überlegt sein.
Während der aktive Atomausstieg kurz bevorsteht, steht die Suche nach einem permanenten Lagerort für die radioaktiven Abfälle noch eher am Anfang. Bisher lagert der radioaktive Abfall in Zwischenlagern – das bekannteste davon ist in Gorleben. In den nächsten Jahren laufen allerdings verschiedenste Sicherheitsgenehmigungen für diese aus. Deshalb und aufgrund anhaltender Kritik an der Wahl der Zwischenstandorte hat sich der Bundestag 2017 im sogenannten „Standortauswahlgesetz” auf ein Verfahren für die Suche nach den Standorten für die Endlager geeinigt.
Dieser Prozess erlebt jetzt einen ersten Höhepunkt: Am 28. September wird die eigens für die Endlagersuche gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in einem ersten Zwischengutachten vorstellen, welche möglichen Standorte für ein Atomendlager weiter in Betracht gezogen werden sollen. Experten, Kommunen und Interessenverbände erwarten die Ergebnisse mit Spannung, denn sie sind der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur Ermittlung eines Standortes, der 2031 endgültig feststehen soll.
Für die Suche wurde bewusst das Prinzip der „weißen Landkarte” gewählt: Ergebnisoffen soll deutschlandweit nach passenden Standorten gesucht werden, ohne vorab politische Festlegungen vorzunehmen. Erst durch die einzelnen Phasen sollen sich geeignete Standorte herauskristallisieren. Gleichzeitig legt das Gesetz den Prozess fest, welcher wissenschaftsbasiert, transparent und unter Beteiligung aller Betroffen ablaufen soll.
Ein Nationales Begleitgremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Miranda Schreurs (TU München) und Prof. Dr. Armin Grunwald (Büro für Technikfolgenabschätzung) soll beispielsweise dafür Sorgen, dass es einen Dialog zwischen Expert*innen, Stakeholdern und der Öffentlichkeit gibt. Gleichzeitig arbeiten Wissenschaftler*innen daran, mögliche Standorte näher zu untersuchen, bzw. aufgrund fehlender Voraussetzungen aus dem weiteren Prozess auszuschließen. Fach- und Regionalkonferenzen begleiten dabei den Prozess, während der Bundestag nach jeder entscheidenden Phase über das weitere Vorgehen per Abstimmung entscheidet.