Eine weitere wichtige Rolle in der Legalisierungsdebatte spielen neben Jugend- und Gesundheitsschutz oft auch wirtschaftliche Argumente. Haucaps Institut hat Ende vergangenen Jahres im Auftrag des Deutschen Hanfverbandes in einer Studie den ökonomischen Nutzen einer Legalisierung von Cannabis errechnet. Mehr als zweieinhalb Milliarden Euro jährlichen Gewinns für den Staat erwarten die Wissenschaftler allein durch verschiedene Steuereinnahmen, das Sozialversicherungsaufkommen und eingesparte Polizeikosten. Dazu kommen eingesparte Kosten im Bereich der Justiz, die sich laut der Studie jedoch nicht zuverlässig erfassen lassen und nicht in die Rechnung eingeflossen sind. „Einer der wesentlichen ökonomischen Vorteile, die man sich von der Legalisierung erhofft, ist das Austrocknen des Schwarzmarkts. Die Steuereinnahmen sind eher ein angenehmer Nebeneffekt. Aktuell fließt mit dem Kauf von Cannabis viel Geld in die Hände von kriminellen Banden, die damit wiederum andere illegale Aktivitäten finanzieren. Das kann man schwer quantifizieren, aber es ist ein großes Problem”, sagt Haucap.
Während Haucap also durchaus Vorteile für die Legalisierung sieht, warnt Gunnar Duttge vor einer falschen Prioritätensetzung: „Die finanziellen Vorteile für den Staat können nicht auf die Kosten der Gesundheit der Menschen gehen. In unserer Rechtsordnung gibt es eine klare Priorisierung des Gesundheitsschutzes. Und natürlich gibt es massive Probleme durch den Schwarzmarkt, aber man muss das Übel da packen, wo es sich befindet, indem man polizeiliche Maßnahmen intensiviert und die internationale Zusammenarbeit in dem Bereich verstärkt.“ Er ist überzeugt, dass sich selbst bei einer Legalisierung ein Schwarzmarkt für Cannabisprodukte nicht beseitigen lasse, eben für solche Produkte, die nach wie vor nicht den legalen Richtlinien entsprächen oder stärker seien als erlaubt. „Natürlich wird es immer Schwarzmärkte geben“, sagt auch Haucap. „Aber die wären ein viel kleineres Problem als jetzt. Denn der Verbraucher zieht in der Regel ein Produkt vor, welches eine Qualitätskontrolle unterlaufen hat und keine gesundheitsgefährdenden Streckmittel enthalten könnte.“