1. Cannabis ist der wissenschaftliche Name der Hanfpflanze. Sie enthält unter anderem den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC).
2. Die getrockneten Blüten und Blätter der weiblichen Hanfpflanze werden als Marihuana bezeichnet. Haschisch ist das getrocknete Harz aus den Blütenständen der Pflanze.
3. Anbau, Handel, Kauf und Besitz von Cannabis sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar.
4. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht schätzt, dass 26,3% der Erwachsenen in der Europäischen Union im Laufe ihres Lebens Cannabis probiert haben.
5. Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Cannabis und der Entstehung von Psychosen gibt.
6. Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Davor war der Bezug von medizinischem Cannabis nur über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM möglich.
7. Laut dem Deutschen Arzneiprüfungsinstitut wurden in den Apotheken in Deutschland im Jahr 2018 rund 95.000 Rezepte für cannabishaltige Zubereitungen eingelöst.
8. Eingesetzt wird Cannabis zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit, wie etwa in Folge einer Chemotherapie.
9. Die staatliche Cannabisagentur des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern. Aktuell wird der Bedarf nur über Importe gedeckt, ab Ende 2020 soll Cannabis aus deutschem Anbau zur Verfügung stehen.
10. Wissenschaftliche Beweise für die medizinische Wirksamkeit gibt es nur in wenigen Bereichen, viele Wirkungen müssen noch weiter erforscht werden.