Foto: Christian Sterk

Mit Volldampf voraus: Löst die E-Zigarette den Glimmstängel ab?

Verbreitung und Rechtslage in Deutschland und im internationalen Vergleich

Erdnussbutter, Glühwein oder doch klassisches American Blend-Aroma? Die verschiedenen Geschmacksvarianten an E-Zigaretten ähneln inzwischen der Warenpalette in einem Supermarkt. Doch besteht allein darin der Erfolg der elektronischen Zigarette? Wer dampft eigentlich und haben E-Zigaretten tatsächlich das Potenzial herkömmliche Zigaretten zu ersetzen?

Fest steht: Die E-Zigarette ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Innerhalb eines Jahres stieg der Umsatz von E-Zigaretten-Produkten von 275 Millionen Euro im Jahr 2015 auf rund 400 Millionen Euro. Und auch die Zahl der Dampfer wächst stetig: Bis Ende 2016 griffen rund 3,5 Millionen zur tabak- und rauchfreien Alternative. Dabei wurde die E-Zigarette vorher jahrelang von der Tabakindustrie und Rauchern als Nischenprodukt belächelt.

An die Zahlen der herkömmlichen Zigarette kommen „Dampfer“ aber auch heute noch lange nicht heran: Der Umsatz mit Tabakzigaretten betrug laut dem Statistischen Bundesamt 2016 rund 20,5 Milliarden Euro. Auch wenn die Zahl in den letzten Jahren rückläufig ist, greift immer noch rund jeder vierte Deutsche zwischendurch zur Zigarette.

Doch schon 2023 könnte die Verwendung von E-Zigaretten den weltweiten Konsum von Zigaretten überschreiten. So errechnet es die Bank Wells Fargo in einer Prognose. Bei Betrachtung der Konsumenten der E-Zigarette erscheint das durchaus plausibel: Eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums ergab, dass etwa 91 Prozent aller E-Zigarette-Konsumenten Ex-Raucher sind, die auf die E-Zigarette umgestiegen sind. Denn: Raucher verbinden laut Umfrageergebnissen mit dem Umstieg häufig die Hoffnung weniger zu rauchen (35,4 Prozent), eine weniger schädliche Alternative gefunden zu haben (28 Prozent), oder gänzlich ihre Sucht besiegen zu können (18 Prozent).

„Gute Vorsätze genießen“

Es ist also nicht erstaunlich, dass auch die großen Tabakkonzerne den Markt für sich entdeckt haben und nun ihre eigenen Produkte auf dem Markt positionieren. So wirbt der Tabakriese Philip Morris für seine Hybrid-Zigarette iQOS mit dem Slogan „Das ändert alles“, British American Tobacco wirbt mit bunten Farben und dem Slogan „Dampf different“ und der Anbieter be posh spricht von „Guten Vorsätzen“. Ob reine E-Zigarette, als „Heated Tobacco“ oder „Hybrid-Zigarette“, das Statement ist klar: E-Zigaretten sind chic, angesagt und besser für die Gesundheit.

Dabei ist die Außenwerbung eine der wenigen Optionen, um für die elektronischen Zigaretten überhaupt marketingwirksam Werbung zu machen. Denn die E-Zigarette fällt in Deutschland unter das Tabakrecht, welches zuletzt im Mai 2017 angepasst wurde. „Wir haben die E-Zigaretten reguliert, aber keinesfalls verboten“, sagt Maria Flachsbarth, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Tabakrecht sieht auch vor, dass keine Werbung im Hörfunk, Fernsehen, sonstiger Presse oder Internet für die Produkte geschaltet werden darf. Auch mit Plakatwerbung für die E-Zigaretten-Produkte soll daher bald Schluss sein: Es existiert ein Gesetzesentwurf, der festschreiben würde, dass auch für nikotinfreie Dampfmaschinen ab 2020 nicht mehr in der Außenwerbung oder im Kino geworben werden darf.

Auch der Verkauf, die Kennzeichnungspflicht und ganz allgemein die Produktregulierung wird mit dem Tabakrecht geklärt. So muss jede Packung mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten gewissen Größenbestimmungen genügen, einen Warnhinweis enthalten („Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“) und darf nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

Dennoch unterliegt die E-Zigarette nicht dem staatlichen Bundesnichtraucherschutzgesetz, sondern ist über die Nichtraucherschutzgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Hinzu kommt, dass E-Zigaretten nicht unter die gleichen Verbraucherschutzregeln fallen wie normale Zigaretten.

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Auch international erfolgt die Regulierung der E-Zigarette sehr unterschiedlich: So wird in Großbritannien beispielsweise die E-Zigarette durchaus von Politik und Wissenschaft befürwortet. Peter Hajek, Professor für Klinische Psychologie an der Queen Mary University of London sagt dazu: „Die EU-Tabakrichtlinie versucht Dampfen zu limitieren, indem sie E-Zigaretten Regularien unterwirft, die strenger sind als für herkömmliche Zigaretten. Diese Bevorzugung von Zigaretten gegenüber deutlich weniger schädlichen Alternativen ist schlecht für die öffentliche Gesundheit und sollte angefochten werden.” In vielen anderen Ländern wird der Konsum und Handel mit E-Zigaretten-Produkten dagegen deutlich restriktiver gehandhabt. Eine Vielzahl an Ländern haben die Einfuhr und Verkauf der E-Zigarette und manche sogar die Nutzung vollständig verboten. Oftmals der Grund: die fehlende Nachweisbarkeit, dass E-Zigaretten bei der Rauchentwöhnung helfen, und die nicht geklärten gesundheitlichen Risiken.

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