Das unkonventionelle Fracking dagegen ist seit 2017 in Deutschland verboten. An diesem Verbot rütteln mit Blick auf den Herbst die ersten Politiker*innen. Laut einer Schätzung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) von 2016 lagern in unkonventionellen Lagerstätten wie Schiefergestein in Deutschland zwischen 320 Milliarden und 2030 Milliarden Kubikmeter Gas. Deutschland verbraucht aktuell jährlich etwa 90 Milliarden Kubikmeter Gas. „Wir könnten bestenfalls den Gasbedarf von Deutschland rein theoretisch für fast 25 Jahre decken“, sagt Prof. Dr. Moh’d M. Amro, Ingenieur an der Bergakademie Freiberg. Laut BGR liegen die größten Vorkommen von Schiefergas in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und auf Rügen.
Doch das Moratorium von 2017 fußte auf vielfältigen Bedenken, was die Risiken von Fracking betrifft. Das Umweltbundesamt nennt in einem Gutachten aus dem Jahr 2014 verschiedene Gefährdungspotenziale: So könnten die beim Fracking eingesetzten Chemikalien ins Grundwasser gelangen, die Bohrungen könnten Erdbeben hervorrufen und aus den Bohrlöchern kann das besonders klimaschädliche Gas Methan entweichen. Flankiert wurde das von einer öffentlichen Bewegung gegen Fracking, deren Auslöser Unfälle beim Fracking in den USA waren. So sind dort etwa Chemikalien aus der Frackflüssigkeit ins Grundwasser gelangt. Zusätzlich sank das Interesse seitens der Industrie auch wegen der sinkenden Rohölpreise und der damit einhergehenden sinkenden Gewinnerwartungen. Durch das Moratorium – umgesetzt im Wasserhaushaltsgesetz § 13a – wurden die damals angedachten Probebohrungen gestoppt, um die Risiken ausführlicher abzuwägen.
Dazu setzte die Bundesregierung eine Expertenkommission Fracking ein. Sie veröffentlicht seitdem jährlich einen Bericht zum Stand der Technik und neuen Studien zu Risiken. „Außerdem war es Sinn und Zweck der Fracking-Gesetzesnovelle 2017, vier Erprobungsmaßnahmen zu ermöglichen. Davon wurde jedoch bis heute kein Gebrauch gemacht“, so die Vorsitzende Krawczyk. Diese vier sogenannten Probebohrungen sollten „mehr Erkenntnisse zu den Risiken erzielen“. Bereits bekannt sind laut Krawczyk drei Risikobereiche, die sich mit denen aus dem Gutachten des Umweltbundesamts decken: Methanemissionen, induzierte Seismizität (Erdbebengefahr) sowie eine Gefährdung von Grundwasser und Oberflächengewässern. Der Ingenieur Amro findet: „Es fehlt an Informationen. Die Industrie braucht Zusicherungen, um starten zu können. Dafür sind Forschungsbohrungen nötig.“