Welche rechtlichen Grundlagen für die Allokation eines knappen Impfstoffes gibt es in Deutschland und wie könnten Entscheidungen zur Impfallokation demokratisch legitimiert werden?
Bisher bestehen keine speziellen gesetzlichen Regeln für eine Allokation. Die grundsätzlichen Kriterien der Verteilung müssten noch vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber festgelegt werden. Denn nach der Wesentlichkeitslehre des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich hierbei um eine für die Gesellschaft und die Grundrechte der einzelnen Bürger wesentliche Entscheidung, die deshalb der parlamentarische Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen selbst treffen muss. Dabei könnte er zum Beispiel – wie im Transplantationsgesetz – Dringlichkeit und Erfolgsaussicht als zentrale Kriterien festlegen. Beide Kriterien könnten sowohl individuell, also bezogen auf den einzelnen Betroffenen, als auch über-individuell, dann bezogen auf die Gesellschaft beziehungsweise das Gesundheitssystem, verstanden werden.
Was wären aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässige Kriterien für die Allokation von Impfstoffen?
Alle Kriterien, die in Artikel 3 des Grundgesetzes genannt sind, dürfen nicht Grundlage einer Benachteiligung sein: Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöse oder politische Anschauungen, Behinderung. Im Übrigen lässt das Grundgesetz aber einen weiten Spielraum. So ist es beispielsweise durchaus zulässig, Personen mit besonders hohem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko, insbesondere auch Personen, die für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems von zentraler Bedeutung sind, vorrangig zu impfen.