Gibt es trotzdem Dinge, die man aus den vorliegenden Zahlen ableiten kann?
Wenn man sich die Daten aus der PKS anschaut, dann erkennt man, dass der Anteil der Tatverdächtigen, die dort als ‚Zuwanderer’ erfasst sind, proportional höher ist als in der restlichen Bevölkerung. Präzise relative Häufigkeitszahlen zu nennen ist aber schwierig, denn dazu müsste man beispielsweise genauer wissen, wie groß die entsprechende Personengruppe in der Gesamtbevölkerung ist. Insbesondere zu Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sind die Bevölkerungszahlen aber immer schon ungenauer. Anders, als man nach allgemeinem Sprachverständnis vielleicht annehmen könnte, meinen die Polizeibehörden mit dem Begriff ‚Zuwanderer‘ übrigens nicht alle Migranten. Vielmehr werden seit 2016 ausländische Tatverdächtige mit bestimmten Aufenthaltsanlässen als ‚Zuwanderer‘ zusammengefasst: Asylbewerber, Geduldete, Menschen mit illegalem Aufenthalt und seit dem Berichtsjahr 2017 auch anerkannte Flüchtlinge. Was man dabei, auch nach ersten Studien, erkennen kann, ist, dass anerkannte Flüchtlinge bislang selten als Tatverdächtige erfasst werden. Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder deren Antrag abgelehnt worden ist, scheinen häufiger mit Straftaten aufzufallen. Frühere Studien aus den Niederlanden zum Flüchtlingszuzug in den 1990er Jahren hatten bereits ein ähnliches Bild ergeben.
Woran könnte das liegen?
Ganz sicher weiß man es bislang noch nicht. Allerdings ist eine plausible Begründung, dass bei all jenen, die eine Perspektive in der Gesellschaft und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt haben, auch das Kriminalitätsrisiko sinkt. Eine Bleibeperspektive scheint also ein relevanter Faktor zu sein. Aber insgesamt ist es immer ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren: Kurz gesagt von Erfahrungen, die die Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen und der Lebenssituation, in der sie sich im Aufnahmeland befinden.