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Die Entscheidung über Organspende

Mögliche gesetzliche Änderungen in Deutschland und deren Hintergründe

Anfang Januar 2020 soll es nun soweit sein: Der Bundestag wird über die Zukunft der Organspende in Deutschland abstimmen. Zur Wahl stehen dabei die Widerspruchsregelung und die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Zwei verschiedene, konkurrierende Ansätze, die in den letzten Monaten ausgearbeitet und viel diskutiert wurden.

Die Diskussion um Organspende und mögliche Neuregelungen ist dabei nicht neu. Denn seit Jahren stehen die Zahl der gespendeten Organe in einem deutlichen Missverhältnis zu der Anzahl an Spendeorganen. Während Ende 2018 9.697 Personen auf ein lebensrettendes Organ warteten, betrug die Zahl der gespendeten Organe nur 3.113. Nachdem in der Wissenschaft bereits verschiedenste Gründe und mögliche Lösungsansätze für die fehlende Spendenbereitschaft bekannt sind und immer wieder genannt wurden, wurde im Sommer 2018 nun auch von Seiten der Politik die Initiative ergriffen. In einem zweistufigen Prozess schlug Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowohl vor, die Strukturen für die Organspende zu verbessern, als auch die gesetzliche Regelung zur Spende neu zu regeln.

So trat am 1.April 2018 ein Gesetz zur “Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende” im Deutschen Bundestag in Kraft. Damit werden nun auch in den Krankenhäusern die “Transplantationsbeauftragte” für ihre Tätigkeit freigestellt, die Entnahmekrankenhäuser werden besser vergütet und ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet – Forderungen, die Wissenschaftler auch bei Die Debatte als notwendig angesehen hatten, um die Organspende in Deutschland zu verbessern.

Deutlich umstrittener war hingegen die Forderung vom Gesundheitsminister, eine Widerspruchslösung bei der Organspende einführen zu wollen. Denn bislang gilt in Deutschland die sogenannte “Entscheidungsregelung” – nur wer sich bewusst zu Lebzeiten für eine Organspende bekennt, kann auch Spender werden. Die sogenannte “doppelte Widerspruchslösung” würde das hingegen umkehren, denn diese sieht vor, dass jeder automatisch als Spender in Betracht gezogen wird, sofern er oder die Angehörigen nach dem Tod nicht bewusst widerspricht.

Eine Regelung, die in vielen anderen europäischen Staaten längst gilt und auch als ein Aspekt gesehen wird, weshalb die Spenderzahlen außerhalb Deutschland teilweise deutlich höher sind. Im Bundestag fand Spahn für seine Forderung Unterstützung von Parlamentariern unterschiedlichster Fraktionen, die sich ebenfalls für die Widerspruchslösung aussprechen.

Demgegenüber steht eine zweite Alternative, die fraktionsübergreifend erarbeitet und zur Abstimmung gestellt werden soll. Der unter anderem von Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) initiierte Vorschlag sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden sollen.

Mit dem Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland langfristig zu erhöhen, werden im Januar 2020 über die Entwürfe abgestimmt. Der Ausgang der Abstimmung ist dabei noch völlig offen.

Organspende bei Die Debatte

Die Debatte hat sich bereits 2018 ausführlich mit der Diskussion um die Organspende beschäftigt. So finden sich auf unserer Seite eine Vielzahl an Artikel, Interviews und Beiträge sowie der Mitschnitt einer Live-Debatte, die sich mit den komplexen Fragen und Herausforderungen der Organspende in Deutschland beschäftigen.

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