So trat am 1.April 2018 ein Gesetz zur “Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende” im Deutschen Bundestag in Kraft. Damit werden nun auch in den Krankenhäusern die “Transplantationsbeauftragte” für ihre Tätigkeit freigestellt, die Entnahmekrankenhäuser werden besser vergütet und ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet – Forderungen, die Wissenschaftler auch bei Die Debatte als notwendig angesehen hatten, um die Organspende in Deutschland zu verbessern.
Deutlich umstrittener war hingegen die Forderung vom Gesundheitsminister, eine Widerspruchslösung bei der Organspende einführen zu wollen. Denn bislang gilt in Deutschland die sogenannte “Entscheidungsregelung” – nur wer sich bewusst zu Lebzeiten für eine Organspende bekennt, kann auch Spender werden. Die sogenannte “doppelte Widerspruchslösung” würde das hingegen umkehren, denn diese sieht vor, dass jeder automatisch als Spender in Betracht gezogen wird, sofern er oder die Angehörigen nach dem Tod nicht bewusst widerspricht.
Eine Regelung, die in vielen anderen europäischen Staaten längst gilt und auch als ein Aspekt gesehen wird, weshalb die Spenderzahlen außerhalb Deutschland teilweise deutlich höher sind. Im Bundestag fand Spahn für seine Forderung Unterstützung von Parlamentariern unterschiedlichster Fraktionen, die sich ebenfalls für die Widerspruchslösung aussprechen.
Demgegenüber steht eine zweite Alternative, die fraktionsübergreifend erarbeitet und zur Abstimmung gestellt werden soll. Der unter anderem von Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) initiierte Vorschlag sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden sollen.
Mit dem Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland langfristig zu erhöhen, werden im Januar 2020 über die Entwürfe abgestimmt. Der Ausgang der Abstimmung ist dabei noch völlig offen.