Auch die insgesamt zunehmenden Aktivitäten von privaten Akteuren stellen das Weltraumrecht vor neue Herausforderungen. Erste Tourist*innen haben den Weltraum schon bereist und konkrete Weltraumhotels und Pläne zur Besiedlung von Mond und Mars werden zunehmend vorangetrieben. „Wenn touristische Flüge so vereinzelt wie aktuell bleiben, sind sie kein Problem”, sagt Hobe. „Wenn diese aber zukünftig regelmäßig und in größerer Zahl stattfinden, müsste ein Verkehrsmanagement geschaffen werden, damit Kollisionen verhindert werden.” Er hält die Etablierung eines ‘Space Traffic Managements’ für relevant, wenngleich dieses bislang noch in weiter Ferne liegt: „Es gibt zwar erste Ansätze, aber konkrete Bemühungen von der Staatengemeinschaft, von der das ausgehen müsste, sind mir nicht bekannt”, so Hobe.
Grundsätzlich ausgeschlossen werden private Akteure im Weltraumrecht nicht. Ganz im Gegenteil: Der Weltraumvertrag beinhaltet eine Reihe an Grundsätzen zur gegenseitigen Unterstützung und Hilfe sowie zur Haftung und berücksichtigt bereits das Vorhandensein von nicht-staatlichen Akteuren. Einzige Voraussetzung für ihre Aktivitäten im Weltraum ist ein nationales Gesetz, das die Aktivitäten genehmigt und beaufsichtigt.
Während also Weltraumflüge von privaten Unternehmen wie SpaceX durch das amerikanische Weltraumrecht geregelt sind, fehlt für Deutschland ein solches Gesetz noch. Eine Verabschiedung in der aktuellen Legislaturperiode, wie im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen, erscheint unrealistisch. Für Schladebach ein Missstand, der zeitnah angegangen werden sollte: „Ich weise bereits seit mehreren Jahren darauf hin, dass Deutschland ein Weltraumgesetz braucht, denn nur so kann auch Rechtssicherheit für deutsche Aktivitäten und Vorhaben geschaffen werden. Aber in der Politik ist der Problemdruck offensichtlich bislang nicht präsent.”
Dennoch halten die Experten das Weltraumrecht als solches und den Weltraumvertrag im Besonderen für weiterhin modern und zeitgemäß. „Der Weltraumvertrag existiert seit über 60 Jahren, aber viele wichtigen Fragen der heutigen Weltraumnutzung lassen sich dennoch damit beantworten”, so Hobe.