Das Umweltbundesamt (UBA) unterscheidet in seiner Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten verschiedene Arten von Kosten: Vermeidungskosten werden getätigt, um einen Schaden abzuwenden. In Bezug auf den Klimawandel meint das einen Umbau hin zur Klimaneutralität. Vermeidungskosten sind Investitionen in Klimaschutz. Schadenskosten sind die Kosten, die ein durch Umwelteinwirkungen verursachter Schaden nach sich zieht. Auf zukünftige Schadenskosten können sich wiederum die Anpassungskosten auswirken. Das sind die Investitionen, die in die Anpassung an den Klimawandel gemacht werden, wie das Bauen von Deichen oder die Begrünung von Städten. Gelungene Anpassungen können die zukünftigen Schadenskosten verringern. Wissenschaftler*innen unterscheiden außerdem verschiedene Arten von Schäden: Direkte materielle Schäden etwa an Gebäuden und Infrastruktur oder Ernteausfälle. Indirekte materielle Schäden können eine geringere Leistungsfähigkeit oder der Ausfall von Beschäftigten durch Hitze sein oder die Folgekosten durch unterbrochene Lieferketten nach Schäden in der Infrastruktur. Schwer zu beziffern sind dagegen die nicht materiellen Schäden, wie Todesfälle, Biodiversitätsverluste oder Schäden an Kulturgütern. Es gibt verschiedene Ansätze, um etwa Todesfälle zu beziffern, die sind jedoch aus ethischen Gründen umstritten.