Genetische Veränderungen des Embryos wie Trisomien können heute durch Bluttests erkannt werden. Zum 1. Juli 2022 wurden diese seit zehn Jahren für Selbstzahlende zugelassenen nicht invasiven Pränataltests (NIPT) eine Kassenleistung. In bestimmten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen Tests, die werdenden Eltern Gewissheit verschaffen sollen: Ist das Kind gesund?
Doch wie funktionieren die Tests überhaupt und wie zuverlässig sind sie? Was spricht für, was gegen diese vorgeburtlichen Untersuchungen? Wird eine zunehmende Inanspruchnahme der Bluttests zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen führen, die Vielfalt in unserer Gesellschaft beeinflussen und unseren Umgang mit behinderten Menschen verändern? Oder ermöglichen sie vor allem ein selbstbestimmtes Leben werdender Eltern – und dank Kassenleistung auch solcher, die den Test aus eigener Tasche nicht bezahlen könnten?
Diese und weitere Fragen stellten wir in einer Live-Debatte unter dem Titel „Pränataldiagnostik – welche Babys wollen wir?“. Es diskutierten Pränatalmediziner Prof. Dr. Klaus Zerres (UK Aachen, emeritiert), Politikwissenschaftlerin Dr. Sabine Könninger (VPU Vinzenz Pallotti University) sowie Medizinethikerin und Geschäftsführerin der Lebenshilfe Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust. Es moderierten Christoph Koch (Stern) und Julia Panzer (Wissenschaft im Dialog). Die Veranstaltung fand am 05.07.2022 im Haus der Wissenschaft, Braunschweig statt und wurde live auf YouTube gestreamt.
05.07.2022, 18:41 Uhr
Eine Frage an Hrn. Klaus Zerres. In wie vielen Fällen über einen repräsentativen Zeitraum (bspw. ein Jahr) ihrer Tätigkeit im UK Aachen wurde eine Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch nach vorliegendem embryopathischen Befund verweigert, obwohl diese durch Frauen oder Paare gewünscht war? Bitte kontextualisieren Sie die Antwort mit der Gesamtzahl der Fallkonstellationen.
05.07.2022, 18:55 Uhr
Da die Kommentarfunktion jetzt anscheinend erst funktioniert, hier auch noch einmal meine Frage: Soweit ich weiß ist es in Deutschland illegal ein Kind wegen einer festgestellten Behinderung abzutreiben solange nicht die Gefahr einer schweren Beeinträchtigung der Gesundheit der Schwangeren besteht (§218 a Abs. 2 StGB). Müsste dieser Test dann nicht illegal sein? Da er bereits vor der 12. Woche funktioniert kann die gesetzliche Regelung damit unterlaufen werden.