Quelle: https://www.parismuseescollections.paris.fr/fr/musee-carnavalet/oeuvres/declaration-des-droits-de-l-homme-et-du-citoyen-4#infos-principales (CC0 1.0)

Eine kurze Geschichte der Meinungsfreiheit

Eine Überblick zur Geschichte der Meinungsfreiheit in Deutschland und der Welt

  • Nur wenige Jahre später, am 15.12.1791, wurde in den USA die sogenannte Bill of Rights als Zusatzartikel (Amendments) zur Verfassung verabschiedet. Nach dem Ersten Zusatzartikel ist es dem Kongress verboten, Gesetze zu erlassen, die die Redefreiheit einschränken:
  • In Deutschland wurde erst einige Jahrzehnte später in der Bundesakte von 1815 zumindest die Pressefreiheit kodifiziert. Nur vier Jahre später wurde die Pressefreiheit allerdings wieder stark eingeschränkt und schließlich 1871 nicht in der neuen Reichsverfassung erwähnt.
  • Erst mit der Weimarer Reichsverfassung (WRV) wurde die Meinungsfreiheit in Deutschland zum Grundrecht aller Bürger*innen. Allerdings erlaubte die Verfassung der Weimarer Republik die Einschränkung oder sogar Aufhebung einzelner Grundrechte durch einfache Gesetze oder durch Notverordnungen des Reichspräsidenten. Und so wurde der Art. 118 WRV nach der Machtergreifung der Nationalsozialist*innen 1933 „zum Schutz von Volk und Staat […] bis auf weiteres” außer Kraft gesetzt.
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedete die Generalversammlung der damals neu gegründeten Vereinten Nationen in einer Resolution die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Damit wurde die Meinungsfreiheit als ein Menschenrecht festgeschrieben.
  • Resolutionen der UN-Generalversammlung sind jedoch völkerrechtlich nicht bindend. Daher leben auch heute noch weltweit Milliarden Menschen mit Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit. Die Nichtregierungsorganisation Freedom House bewertet den Zugang der Bürger*innen zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten in 210 Ländern. Relativ „Nicht frei” sind zum Beispiel die Bürger*innen in China, Eritrea, Saudi Arabien, Venezuela und Weißrussland. Am besten schneiden im Ranking die skandinavischen Länder, aber auch beispielsweise Kanada und Uruguay ab.
  • Auch Deutschland wird von Freedom House als freies Land gewertet. Im Grundgesetz ist die Meinungsfreiheit als Grundrecht in Art. 5 festgeschrieben. Dort heißt es:
  • Die in Absatz 2 beschrieben Einschränkungen der Meinungsfreiheit umfassen dabei vor allem Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung und die Leugnung des Holocaust. All das ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
  • Dabei sind die Medien in Deutschland überwiegend zur freiwilligen Selbstkontrolle angehalten. Die Altersbeschränkungen von Filmen und Serien wird zum Beispiel durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) übernommen und beim Deutschen Presserat kann Beschwerde über Zeitungsartikel eingelegt werden. In Deutschland prüft also nicht die Regierung, sondern vom Staat unabhängige Stellen bewerten auf Grundlage der geltenden Gesetze. Damit soll eine ideologisch motivierte Zensur verhindert werden.
  • Eine Herausforderung ist dabei das Internet. Mit dem 2017 verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen Hasskommentare, Volksverhetzung, Beleidigungen und sogenannte „Fake News” im Internet bekämpft werden. Auch hier kontrolliert jedoch nicht der Staat, sondern die Internet-Plattformen wie zum Beispiel Youtube, Facebook und Twitter sollen selber die in ihren Foren geposteten Inhalte kontrollieren und gegebenenfalls löschen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen. Hier besteht allerdings die Sorge, dass vorsorglich zu streng gelöscht wird.
  • Apropos streng gelöscht: in einigen Staaten zensiert die Regierung. Freedom House bewertet diese Länder als partly free” (gelb, siehe Karte oben) oder „not free” (lila). Dabei haben viele dieser Länder die Meinungsfreiheit ebenfalls als (Grund)recht in ihren Verfassungen verankert, wie zum Beispiel die Volksrepublik China oder auch die Türkei. In der Realität wird dieses Grundrecht jedoch nicht geschützt. Wer sich kritisch gegenüber der Regierung äußert wird oftmals zu Gefängnisstrafen verurteilt.

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