Foto: 2396521 / Pixabay

Akzeptanz durch Beteiligung?

Über die gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen der Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Reststoffe ist nicht nur eine geologische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung. In der Vergangenheit stießen Vorhaben zur End- und Zwischenlagerung von Atommüll immer wieder auf große, vor allem lokale, Widerstände aus der Bevölkerung. Doch der neue Prozess zur Endlagersuche soll nun einiges anders machen.

Gemäß des Standortauswahlgesetzes, welches das Verfahren zur Suche regelt, soll die Ermittlung eines Endlagerstandortes in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren erfolgen. Außerdem legt das Gesetz fest, dass das Standortauswahlverfahren reversibel ist. „Interessant ist, dass im Gesetz vorgesehen ist, dass eine Fehlerkultur möglich sein soll. Es soll also die Möglichkeit geben, dass Rückschritte im Verfahren gemacht werden, wenn ein Punkt erreicht ist, wo Option A, B oder C nicht funktioniert”, sagt Dr. Achim Brunnengräber, Leiter eines Teilprojekts des Forschungsverbundes TRANSENS Transdisziplinäre Forschung zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland” am Forschungszentrum für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin.

Im Prozess der Endlagersuche hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Funktion der Aufsichtsbehörde. Außerdem ist das BASE Verfahrensführer für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist hingegen für die Erarbeitung von Vorschlägen für einen Standort zur Einlagerung hochradioaktiver Abfälle zuständig. Dazu sammelt sie Geodaten und wertet diese aus. Am 28. September hat sie nun ihren „Zwischenbericht Teilgebiete” (Zusammenfassung) veröffentlicht, in dem mögliche Standorte benannt wurden. 

Das eigens geschaffene Nationale Begleitgremium (NBG) soll den Suchprozess begleiten und die Öffentlichkeit und Transparenz für den Prozess herstellen. Die gewählten Mitglieder sind anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Bürgervertreter*innen. Das Umweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) trägt die administrative Gesamtverantwortung und beaufsichtigt das BASE. Das letzte Wort in der Endlagersuche hat jedoch der Bundestag: er stimmt nach jeder Phase über das weitere Vorgehen ab und entscheidet über den finalen Standort. 

„Der Bundestag ist die letzte Instanz in dem Verfahren und es ist auch gut so, dass das politisch auf Bundesebene entschieden wird.“

Dr. Achim Brunnengräber, Forschungszentrum für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin

Diese Institutionenarchitektur resultiert laut Brunnengräber aus den Erfahrungen der Vergangenheit sowie aus politischen Abwägungen. Dass alle wichtigen Entscheidungen in der Endlagersuche vom Bundestag getroffen werden müssen, findet Brunnengräber richtig: „Der Bundestag ist die letzte Instanz in dem Verfahren und es ist auch gut so, dass das politisch auf Bundesebene entschieden wird, vor allem vor dem Hintergrund, dass auf Landesebene durchaus Gegenpositionen vertreten werden”. Schon jetzt gab es im laufenden Verfahren Bemühungen aus der Landespolitik, die Endlagersuche politisch zu beeinflussen. So verkündete zuletzt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Bayern sei geologisch nicht für die Endlagerung von Atommüll geeignet. 

Allerdings äußert Brunnengräber auch Kritik an der Institutionenarchitektur: „Es wären auch andere institutionelle Kompetenzaufteilungen möglich gewesen. Möglicherweise wäre anstelle des NBGs eine Stiftung das bessere Konstrukt gewesen, sofern diese eine größere Unabhängigkeit gegenüber den staatlichen Einrichtungen hätte.” 

„Es darf nicht nur eine Einwegkommunikation geben, sondern man muss die Erfahrungen, Ergänzungen und Hinweise der verschiedenen Akteure sammeln und entsprechend in das Verfahren einbinden.”

Dr. Bettina Brohmann, Öko-Institut e.V. – Institut für angewandte Ökologie

Dr. Bettina Brohmann, Forschungskoordinatorin für transdisziplinäre Nachhaltigkeitswissenschaften bei Öko-Institut e.V. – Institut für angewandte Ökologie bewertet die Öffentlichkeitseinbindung grundsätzlich positiv: „Durch das Standortauswahlgesetz wird die Rahmung für eine, im Vergleich zu klassischen Verwaltungsverfahren, erweiterte Öffentlichkeitsbeteiligung formal vorgegeben.” Diese Öffentlichkeitsbeteiligung soll frühzeitig starten und eine Vielzahl von Informations- und Dialogmöglichkeiten umfassen. 

„Im Wesentlichen sind die Formate zunächst einmal Informationsformate. Grundsätzlich geht es aber um eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von Partizipation”, merkt Brohmann an. Denn das Standortauswahlgesetz schreibt vor, dass der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung dialogorientiert sein soll. Was das bedeutet, erklärt Brohmann: „In einem ersten Schritt muss die umfassende Information gegeben sein, eine große Transparenz muss herrschen. Es darf aber nicht nur eine Einwegkommunikation geben, sondern man muss die Erfahrungen, Ergänzungen und Hinweise der verschiedenen Akteure sammeln und entsprechend in das Verfahren einbinden.”

Ob die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung aber ausreichend sein wird, lässt sich laut dem Experten und der Expertin noch nicht beantworten. „Der konkrete Einfluss der Bürger*innen ist noch nicht vorhersehbar. Denn das hängt ganz stark von der Prozessgestaltung ab. Der formelle Rahmen gibt vor, dass die Auswahl des Endlagerstandorts wissenschaftsbasiert erfolgt. Das heißt, wir haben zunächst als Bürger*innen die Möglichkeit unsere Fragen und die Fragen, die unsere Region betreffen an die Wissenschaft zu formulieren und natürlich auch an die Politik”, sagt Brohmann. 

„In diesem Verfahren hat man sich sehr bewusst für einen anderen Weg entschieden, der zumindest mehr Transparenz gewährleisten soll und der auch auf Dialog setzen will.”

Dr. Bettina Brohmann, Öko-Institut e.V. – Institut für angewandte Ökologie

Das sei auch eine Lehre aus der Vergangenheit und aus Gorleben, so Brunnengräber. Man rechne andernfalls mit heftigen Widerständen aus der Bevölkerung. „In diesem Verfahren hat man sich sehr bewusst für einen anderen Weg entschieden, der zumindest mehr Transparenz gewährleisten soll und der auch auf Dialog setzen will”, sagt Brohmann.

Das Bestreben auf Dialog zu setzen, bedeutet allerdings nicht, dass alle sich auch mitgenommen fühlen. „Manche aus der Anti-Atom-Bewegung vertreten den Standpunkt, dass der Karren schon an die Wand gefahren ist, bevor das Verfahren eigentlich losgeht, weil so viele Fehler gemacht wurden”, sagt Brunnengräber. 

Ob am Ende überhaupt Akzeptanz für einen Endlagerstandort hergestellt werden kann, bleibt der Expertin und dem Experten zufolge fraglich. „Zwar ist es die Vision, dass aus guten wissenschaftlichen Gründen der beste Standort gewählt wird und dieser deshalb auch von der Gesellschaft akzeptiert wird, aber Konflikte werden sich am Ende nicht vermeiden lassen”, so Brunnengräber. 

Mehr zu dem Thema