Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Reststoffe ist nicht nur eine geologische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung. In der Vergangenheit stießen Vorhaben zur End- und Zwischenlagerung von Atommüll immer wieder auf große, vor allem lokale, Widerstände aus der Bevölkerung. Doch der neue Prozess zur Endlagersuche soll nun einiges anders machen.
Gemäß des Standortauswahlgesetzes, welches das Verfahren zur Suche regelt, soll die Ermittlung eines Endlagerstandortes in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren erfolgen. Außerdem legt das Gesetz fest, dass das Standortauswahlverfahren reversibel ist. „Interessant ist, dass im Gesetz vorgesehen ist, dass eine Fehlerkultur möglich sein soll. Es soll also die Möglichkeit geben, dass Rückschritte im Verfahren gemacht werden, wenn ein Punkt erreicht ist, wo Option A, B oder C nicht funktioniert”, sagt Dr. Achim Brunnengräber, Leiter eines Teilprojekts des Forschungsverbundes TRANSENS „Transdisziplinäre Forschung zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland” am Forschungszentrum für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin.
Im Prozess der Endlagersuche hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Funktion der Aufsichtsbehörde. Außerdem ist das BASE Verfahrensführer für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist hingegen für die Erarbeitung von Vorschlägen für einen Standort zur Einlagerung hochradioaktiver Abfälle zuständig. Dazu sammelt sie Geodaten und wertet diese aus. Am 28. September hat sie nun ihren „Zwischenbericht Teilgebiete” (Zusammenfassung) veröffentlicht, in dem mögliche Standorte benannt wurden.
Das eigens geschaffene Nationale Begleitgremium (NBG) soll den Suchprozess begleiten und die Öffentlichkeit und Transparenz für den Prozess herstellen. Die gewählten Mitglieder sind anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Bürgervertreter*innen. Das Umweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) trägt die administrative Gesamtverantwortung und beaufsichtigt das BASE. Das letzte Wort in der Endlagersuche hat jedoch der Bundestag: er stimmt nach jeder Phase über das weitere Vorgehen ab und entscheidet über den finalen Standort.